Die Verträge mit drei muslimischen Verbänden gelten bundesweit als Meilenstein. Staatsrechtler hält diese für verfassungswidrig.

Hamburg. Seit Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im November die Verträge mit drei muslimischen Verbänden unterzeichnet hat, gelten diese als Meilenstein, bundesweit. Am Dienstagabend hat sich der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft damit befasst.

Geladen war unter anderen der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber - ein Kritiker der Verträge, das machte der von der CDU vorgeschlagene Sachverständige bereits am Anfang deutlich. Hillgruber stößt sich unter anderem daran, dass der gemeinsame Religionsunterricht, den die Stadt und die drei muslimischen Verbände in den kommenden Jahren entwickeln wollen, nach seiner Ansicht nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Religionsunterricht müsse - anders als in Hamburg geplant - "bekenntnisgebunden" sein. Zudem machte Hillgruber deutlich, dass das Vertragswerk in der jetzigen Form keinen Vorrang vor anderen Gesetzen habe. Es sei damit nicht mit anderen Kirchenstaatsverträgen vergleichbar. "Wenn das so gewollt sein sollte, wird aus dem Meilenstein ein Meilensteinchen", sagte Hillgruber, der die Verträge zum Teil als "verfassungswidrig" bezeichnete.

Er sehe einer verfassungsrechtlichen Überprüfung "gelassen entgegen", entgegnete Norbert Müller vom Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura). Zudem sehen die muslimischen Verbände keinen Widerspruch zwischen dem rechtlichen Status der Verträge und der Bedeutung der getroffenen Vereinbarungen. Zekeriya Altug, Vertreter der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), sagte, man sei sich darüber im Klaren, dass die Vereinbarungen keine Staatskirchenverträge im klassischen Sinne seien. Die Verträge seien jedoch "Basis eines Vertrauens". Baykal Arslanbuga von der Alevitischen Gemeinde betonte: "Es kann auch ein Verwaltungsabkommen sein. Es kommt auf die Inhalte an."